Vor etwas mehr als einem Jahr berichtete ich in unserem Blog «Neue Arbeitszeitmodelle für Dienstleister: Smarter statt länger arbeiten» über die Initiative von Ständerat Konrad Graber, zeitgemässe Jahresarbeitszeitmodelle einführen zu wollen.
Ich versprach, meine Blogleser über die weitere Entwicklung dieses Vorhabens auf dem Laufenden zu halten.
Jetzt ist es soweit. Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat vor kurzem den Vorstoss von Konrad Graber auf unbestimmte Zeit verschoben, wie der Tages-Anzeiger schreibt (Heilige Höchstarbeitszeit). Und zwar vor allem mit dem Argument des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmende und vor dem Hintergrund der rasanten Steigerung des sogenannten Job-Stress-Index, nach welchem der Anteil Überforderter 2018 auf bereits 27 Prozent gestiegen sei. Alle Details dazu lesen Sie im Artikel des Tagi.
Bereits im Herbst 2019 während der Vernehmlassung hatte es vor allem von Arbeitnehmerverbänden her massenhaft Kritik gehagelt. Eine «Allianz gegen Stress und Gratisarbeit» kündigte entsprechend das Referendum an, sollte die Initiative Graber durchs Parlament kommen.
Nachdem die Schweizer Politik – wenn immer möglich – auf das Politisch Machbare und auf tragfähige Mehrheiten schielt, scheint dem Ständerat nun das Risiko zu gross. Realistisch müssen wir davon ausgehen, dass eine Verschiebung auf «unbestimmte Zeit» den faktischen Tod der Flexibilisierung der Arbeitszeiten bedeutet. Mit anderen Worten, «ausser Spesen nichts gewesen».
Es bleibt also alles beim Alten und unser Arbeitsgesetz von 1964 wird uns in der Dienstleistungsbranche auch die kommenden Jahre unverändert begleiten. Wie dort das mit den Arbeits- und Ruhezeiten genau geregelt ist, finden Sie übrigens in meinem Blogbeitrag «Arbeiten und Ruhen im Dienstleistungsunternehmen».
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in der Rubrik Arbeitsrecht