Die Normalarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die ein Mitarbeitender vertragsgemäss arbeiten soll. Diese wird im Arbeitsvertrag, dem Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist eine gesetzliche Schranke, welche die maximale Anzahl Arbeitsstunden/Woche festlegt. Diese liegt gemäss Artikel 9 Arbeitsgesetz bei:
Arbeitet ein Arbeitnehmender pro Woche mehr als vertraglich verpflichtet (also mehr als die Normalarbeitszeit), so macht er Überstunden.
Arbeitet ein Arbeitnehmender pro Woche zusätzlich mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit (in Dienstleistungsberufen 45 Stunden/Woche), so macht er Überzeit. Im Gegensatz zu den Überstunden besteht ein gesetzlicher Anspruch (der vertraglich nicht wegbedungen werden darf) auf einen Ausgleich der Überzeit in Form von Freizeit oder in Form von Lohn mit einem Zuschlag von 25%.