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Ratgeber Arbeitsrecht

Höchstarbeitszeit

Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitszeit, wöchentlicher Höchstarbeitszeit und Überstunden/Überzeit?

Die Normalarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die ein Mitarbeitender vertragsgemäss arbeiten soll. Diese wird im Arbeitsvertrag, dem Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist eine gesetzliche Schranke, welche die maximale Anzahl Arbeitsstunden/Woche festlegt. Diese liegt gemäss Artikel 9 Arbeitsgesetz bei:

  • 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
  • 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmende

Arbeitet ein Arbeitnehmender pro Woche mehr als vertraglich verpflichtet (also mehr als die Normalarbeitszeit), so macht er Überstunden.

Arbeitet ein Arbeitnehmender pro Woche zusätzlich mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit (in Dienstleistungsberufen 45 Stunden/Woche), so macht er Überzeit. Im Gegensatz zu den Überstunden besteht ein gesetzlicher Anspruch (der vertraglich nicht wegbedungen werden darf) auf einen Ausgleich der Überzeit in Form von Freizeit oder in Form von Lohn mit einem Zuschlag von 25%.  


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