Artikel 9 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes (ArbG) legt fest, dass die Höchstarbeitszeit…
Da die meisten Dienstleister als Büropersonal gelten, gehen wir im Dienstleistungsunternehmen von 45 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche bei einem 100%-Pensum aus.
Von der Höchstarbeitszeit verschieden ist die Normalarbeitszeit. Sie ist die durchschnittliche Arbeitszeit, welche statistisch über alle Unternehmen geleistet wird. Sie ist logischerweise kürzer als die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit. Die Normalarbeitszeit sank in der Schweiz von über 45 Stunden im Jahr 1973 auf heute unter 42 Stunden. Bei der Normalarbeitszeit handelt es sich also um einen statistischen Wert und nicht um eine gesetzliche Grösse.
Weitere Details finden Sie in unserem Blogbeitrag «Arbeiten und Ruhen im Dienstleistungsunternehmen».