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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeiterfassung

Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?

Die Industrie- und Gewerbeaufsichten der Kantone (im Auftrag des Bundes und des SECO) kontrollieren aufgrund von Anzeigen und auch aus eigenem Antrieb stichprobenmässig die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitszeiterfassung. Meist zusammen mit der Kontrolle anderer Arbeitsschutzmassnahmen.

Den kontrollierenden Behörden ist der Zutritt zu den Betrieben zu gewähren und sie dürfen Mitarbeitende auch ohne Anwesenheit von Drittpersonen befragen (Artikel 72 ArGV1).

Firmen, welche ihrer Pflicht nicht nachkommen, werden gemahnt. Kommen sie ihrer Pflicht weiterhin nicht nach, so können sie gebüsst werden. In krassen Fällen, wo die Gesundheit der Mitarbeitenden ernsthaft gefährdet wird, können die Behörden als ultimo Ratio sogar den ganzen Betrieb schliessen.


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