Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeiterfassung

Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?

Für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Protokollierung von bloss der Anzahl der gearbeiteten Stunden pro Tag statt aller Details) verlangt Artikel 73b ArGV1 einige Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen:

  • Die Zeiterfassung darf nur für Mitarbeitende vereinfacht werden, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können. D.h. sie müssen bezüglich der Gestaltung ihrer Arbeitszeit über eine hohe Autonomie verfügen;
  • Es braucht eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Arbeitnehmervertretung oder der Mehrheit der Mitarbeitenden und dem betroffenen Betrieb. Die Vereinbarung muss festlegen, welche Arbeitnehmerkategorien eine vereinfachte Zeiterfassung machen dürfen, sie muss die Einhaltung der Arbeitszeiten und Ruhezeiten regeln und sie muss ein paritätisches (d.h. gleich viele Vertreter von Seiten Arbeitgeber wie von Seiten Arbeitnehmern) Verfahren zur Einhaltung der Vereinbarung vorsehen.

Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Arbeitszeiterfassung»