Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
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Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht müssen Überstunden grundsätzlich mit einem Zuschlag von 25% auf den normalen Lohn abgegolten werden. Davon gibt es aber folgende Ausnahmen: