Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Lohnzuschläge

Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht müssen Überstunden grundsätzlich mit einem Zuschlag von 25% auf den normalen Lohn abgegolten werden. Davon gibt es aber folgende Ausnahmen:

  • Vor einer Kompensation in Geld sieht das Gesetz einen Ausgleich in Freizeit von mindestens gleicher Dauer vor (Artikel 321c Absatz 2 OR). Der Lohnzuschlag ist somit nur dann geschuldet, wenn kein Ausgleich in Freizeit stattfinden kann.
  • Eine Kompensation von Überstunden (egal, ob in Freizeit oder in Geld) darf vertraglich auch ausgeschlossen werden (Artikel 321c Absatz 3 OR). D.h. der Arbeitnehmende kann im Arbeitsvertrag gültig darauf verzichten. Dann schuldet der Arbeitgeber weder Freizeit noch einen Lohnzuschlag.

Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Lohnzuschläge»