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Ratgeber Arbeitsrecht

Lohnzuschläge

Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Anders als beim Lohnzuschlag bei Überstunden, darf die Kompensation von Überzeit vertraglich nicht ausgeschlossen werden. D.h. der Arbeitnehmende kann nicht gültig auf sein Recht auf Kompensation verzichten. Dies ergibt sich aus der zwingenden Natur des Arbeitsgesetzes.

Ebenfalls anders als bei Überstunden ist bei Überzeit primär ein Lohnzuschlag geschuldet. Er beträgt auch hier wenigstens 25% des Normallohnes, darf vertraglich aber erhöht werden. Erst sekundär darf Überzeit mit dem Einverständnis des Mitarbeitenden durch Freizeit von gleicher Dauer kompensiert werden (Artikel 13 Arbeitsgesetz).


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