Was ist Überzeit?
Überzeit sind Arbeitsstunden, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit
- von 45 Stunden (für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, einschliesslich des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels)
- bzw. von 50 Stunden (für alle übrigen Arbeitnehmer)
pro Woche übersteigen.
Als Massstab gilt somit die vom Arbeitsgesetz in Artikel 9 festgelegte Höchstarbeitszeit.
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