JEIN! Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer sein Pensum ist. Insbesondere dann, wenn er nur eine Teilzeitanstellung hat und nicht etwas zwei oder mehr, welche in der Summe auch wieder auf eine Vollzeitstelle zu stehen kommen.
Zusätzlich sind zwei Konstellationen zu unterscheiden.
Erstens…
Zweitens…
Diese Auslegung haben die Gerichte auf Basis von Artikel 329 Obligationenrecht Absatz 3 vorgenommen.