Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit

Wie müssen Arbeitszeiten bei Teilzeitarbeit erfasst werden?

Die Praxis zur Zeiterfassung wendet in den Unternehmen bei Teilzeitarbeit zwei verschiedene Methoden an. Die Wertmethode und die Zeitmethode.

Beide Methoden führen teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, sind aber grundsätzlich beide legal. Lesen Sie unbedingt auch die ausführliche Beschreibung der beiden Zeiterfassungsmethoden bei Teilzeitarbeit: «Wie funktioniert die Zeiterfassung bei Teilzeitarbeit?».

Wie werden nun die Ist-Arbeitszeiten bei Teilzeit erfasst?

Bei der Wertmethode: Die an einem Arbeitstag gearbeitet Ist-Arbeitszeit wird mit dem Arbeitspensum multipliziert und dessen Ergebnis wird verbucht. Arbeitet also ein Mitarbeitender beispielsweise mit einem 50% Pensum an einen Tag 8 Stunden, so verbucht er bloss 4 Stunden an diesem Tag (8 Stunden x 50%). Gleichzeit darf der Mitarbeitende an arbeitsfreien Wochentagen zusätzlich seinen Anteil an Sollstunden als effektive Arbeitszeit verbuchen (bei einem 50% Pensum im vorliegenden Beispiel also 4 Stunden).

Die Wertmethode führt dazu, dass bei vertragsgemässer Arbeit die Ist- und Soll-Stunden taggenau übereinstimmen.

Bei der Zeitmethode: Die Verbuchung der Ist-Arbeitszeit bei der Zeitmethode erfolgt real. Der Mitarbeitende bucht an jedem Arbeitstag die Zeit, welche er effektiv gearbeitet hat. Bei einem 50% Pensum mit Arbeitstagen Montag, Dienstag und Mittwochvormittag werden die Arbeitszeiten an diesen Tagen voll gebucht und an den verbleibenden 2 ½ Arbeitstagen wird nichts gebucht.

Die Zeitmethode führt dazu, dass bei vertragsgemässer Arbeit die Ist- und Soll-Stunden während der Arbeitswoche nicht übereinstimmen, sondern erst am Ende der Woche.

Auf Grund von Feiertagen, Ferienbezug und Krankheitstagen laufen die Ergebnisse bei Anwendung der Wert- bzw. der Zeitmethode auseinander. Lesen Sie dazu die entsprechenden FAQs.


Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Teilzeitarbeit»