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Ratgeber Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit

Welche Ferienansprüche hat ein Mitarbeitender in Teilzeit?

Er hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitarbeitender in Vollzeit.

Auf die Teilzeitarbeit sind die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln anzuwenden, wie auf die Vollzeitarbeit auch (Artikel 319ff. Obligationenrecht).

Somit gilt Artikel 329a Obligationenrecht, wonach der Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen Ferien hat. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sogar fünf Wochen pro Jahr. Zudem hat der Arbeitgeber bei der Bestimmung des Ferienzeitpunkts auf eine allfällige Mehrfachbeschäftigung Rücksicht zu nehmen.


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