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Ratgeber Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit

Müssen in einer Teilzeitstelle auch Überstunden geleistet werden?

JA, das müssen sie.

Auf die Teilzeitarbeit sind die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln anzuwenden, wie auf die Vollzeitarbeit auch (Artikel 319ff. Obligationenrecht).

Somit gilt auch Artikel 321c Obligationenrecht, welcher den Arbeitnehmenden dann zur Überstundenarbeit verpflichtet, wenn sie betrieblich notwendig ist, wenn sie der Arbeitnehmende sie zu leisten vermag und, wenn sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.

Oft haben sie jedoch noch weitere Verpflichtungen, vor allem aus einem anderen Teilzeitarbeitsverhältnis, was ihre Pflicht praktisch beschränkt. In diesem Sinne vermögen sie die gewünschten Überstunden nicht zu leisten, was sie gemäss Artikel 231c Absatz 1 Obligationenrecht davon befreit.


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