Die Praxis zur Zeiterfassung wendet in den Unternehmen bei Teilzeitarbeit zwei verschiedene Methoden an. Die Wertmethode und die Zeitmethode.
Beide Methoden führen teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, sind aber grundsätzlich beide legal. Lesen Sie unbedingt auch die ausführliche Beschreibung der beiden Zeiterfassungsmethoden bei Teilzeitarbeit: «Wie funktioniert die Zeiterfassung bei Teilzeitarbeit?».
Vorausgeschickt werden muss, dass Teilzeitmitarbeitende den gleichen Mindestferienanspruch haben wie Vollzeitmitarbeitende, in der Regel 4 Wochen (Artikel 329a Obligationenrecht). Allerdings werden die 4 Wochen anteilsmässig mit dem Arbeitspensum multipliziert und damit reduziert. Bei einem 50% Pensum beträgt der Ferienanspruch stundenmässig also nur noch 80 statt 160 Stunden. Allerdings auch wieder verteilt auf 20 Arbeitstage, da ja an jedem Arbeitstag nur 50% gearbeitet wird.
Wie werden nun Ferien bei Teilzeit erfasst?
Bei der Wertmethode: Nimmt der Mitarbeitende einen Ferientag, so bucht er in der Zeiterfassung diesen Tag multipliziert mit seinem Arbeitspensum. Bei einem 50% Pensum und einem 8 Stunden Arbeitstag bucht er somit 4 Stunden Ferien.
Bei der Zeitmethode: Beansprucht der Mitarbeitende einen Ferientag an einem seiner fixen Arbeitstage, so bucht er in der Zeiterfassung den vollen Tag (also 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) als Ferien. Nimmt er den Ferientag an einem seiner freien Tage, so darf er logischerweise keinen Ferienbezug mehr buchen. Nimmt er den Ferientag an einem Tag, an welchem er sonst halbtags, also 4 Stunden arbeiten würde, so bucht er auch nur diese 4 Stunden als Ferienbezug. Der andere Halbtag gilt dann nicht als Ferien.