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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 16

Simon Grenacher
Mittwoch, 6. Oktober 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 16.

  • Wie definiert das Gesetz die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit und Ferien?
  • Besteht ein Anspruch auf Freizeit aus besonderem Anlass?
  • Ist bei Freizeit aus besonderem Anlass Lohn geschuldet?
  • Wie ist die tägliche, bzw. wöchentliche Freizeit definiert?
  • Gelten Arztbesuche als Arbeits- oder Freizeit?

Wie definiert das Gesetz die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit und Ferien?

Wir unterscheiden im Schweizer Arbeitsrecht grundsätzlich die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit und Ferien.

Arbeitszeit ist diejenige Zeit, in welcher der Arbeitnehmende tatsächlich arbeitet, bzw. sich zu einem jederzeitigen Arbeitseinsatz bereithalten muss. Gemäss Artikel 9 Arbeitsgesetz beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45, bzw. 50 Stunden (je nach Branche). Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber voll bezahlt werden.

Unter Ruhezeit versteht das Gesetz (in Art. 15 ff. Arbeitsgesetz) diejenige Zeit, in welcher der Arbeitnehmende nicht arbeitet, sondern sich von der Arbeit erholt. Also die totale Wochenzeit (7x24h=168h) minus die vereinbarte Arbeitszeit von z.B. 42 Stunden (maximal aber die Höchstarbeitszeit von 45h bzw. 50h). Dazu gehören die Pausen als Unterbrechungen während der Arbeit und die Zeiten zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen. Diese bezeichnet das Gesetz auch als Freizeit. Ruhezeit muss vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden.

Freizeit ist arbeitsfreie Zeit. Sie ist nicht bezahlt. Wird Freizeit in Kompensation zu ausserordentlichen Arbeitseinsätzen (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstunden oder Überzeit) gewährt, so ist gilt sie hingegen als «bezahlt» und wird üblicherweise in Stunden, Halbtagen oder Tagen gewährt.

Ferien sind diejenigen Zeiten, in welchen der Arbeitnehmende zwar nicht arbeiten muss, die er aber vom Arbeitgeber voll bezahlt bekommt. Man könnte also sagen, Ferien ist «bezahlte Ruhezeit». Gemäss Artikel 329 Obligationenrecht beträgt der Mindestanspruch auf bezahlte Ferien in der Schweiz vier Wochen.

Besteht ein Anspruch auf Freizeit aus besonderem Anlass?

JA, einer solcher besteht. Das Gesetz (Artikel 329 Absatz 3 Obligationenrecht) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.

Besondere Anlässe sind insbesondere:

  • Erledigung von persönlichen Angelegenheiten: Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.
  • Familienereignisse: Todesfall, Hochzeit naher Angehöriger
  • Freizeit zur Suche einer neuen Arbeitsstelle (nach erfolgter Kündigung)

Vom Gesetz her nicht vorgeschrieben ist die Freizeitgewährung für die Teilnahme an Bildungs-, kulturellen, sportlichen, gewerkschaftlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Derartige Ansprüche können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag ergeben.

Für Vorstellungsgespräche bei Stellensuche gilt – nach erfolgter Kündigung – als Regel, dass Arbeitnehmende bei Bedarf Anspruch auf einen halben Arbeitstag pro Woche haben.

Arbeitnehmende dürfen auch die nötige freie Zeit für Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Behördengänge in Anspruch nehmen. Derartige Kurzabsenzen sind jedoch nur zulässig, wenn die entsprechenden Verrichtungen ausserhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind.

Bei den folgenden Anlässen muss üblicherweise Freizeit gewährt werden:

  • 1 Tag Freizeit bei: Hochzeit von Kindern, bei Umzug, bei Tod eines nahen Verwandten oder Bekannten, Teilnahme an einer Bestattung.
  • 2 Tage bei: Eigener Hochzeit
  • Bis 3 Tage bei: Tod von Familienangehörigen
  • 3 Tage: Tod Ehefrau/Ehemann oder Kindern
  • Bis 6 Tage: Höhere, vom SBFI anerkannte Fachprüfungen, öffentliche oder staatlich subventionierte Berufsprüfung

Ist bei Freizeit aus besonderem Anlass Lohn geschuldet?

Grundsätzlich gilt Freizeit als arbeitsfreie Zeit, die nicht bezahlt werden muss. Wird die Freizeit aber «aus besonderem Anlass» (Artikel 329 Absatz 3 Obligationenrecht: Hochzeit, Tod, Umzug, Vorstellungsgespräche etc.) gewährt, so besteht unter den folgenden Umständen eine Anspruch auf Lohn.

Ein Lohnanspruch besteht, wenn es vereinbart (z.B. direkt im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag) oder üblich ist.

Für Arbeitnehmende im Monatslohn ist es üblich, dass für diese Abwesenheiten der Lohn bezahlt wird, d.h. es erfolgt keine Kürzung des Monatslohnes.

Bei Arbeitnehmenden im Stundenlohn gibt es dagegen einen Lohnanspruch nur, wenn die Voraussetzungen von Artikel 324a Obligationenrecht erfüllt sind: Die Verhinderung von der Arbeitsleistung muss in der Person des Arbeitnehmers liegen, muss unverschuldet sein und darf das zeitliche Ausmass, zusammen mit allfälligen andern Absenzen wegen Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst etc. nicht überschreiten. Selbstverständlich ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach alle erlaubten Kurzabsenzen auch zu bezahlen sind.

Wie ist die tägliche, bzw. wöchentliche Freizeit definiert?

Was versteht das Gesetz in Artikel 15 ff. Arbeitsgesetz unter Freizeit?

Freizeit ist Ruhezeit, d.h. Zeit, während der nicht gearbeitet wird, sondern, die der – wie der Name sagt – Ruhe- und Freizeit des Arbeitnehmenden dient. Sie ist grundsätzlich unbezahlt.

Die tägliche Freizeit (bzw. Ruhezeit) beträgt gemäss Artikel 15a Arbeitsgesetz mindestens elf aufeinanderfolgende Stunden (innerhalb von 24 Stunden). Für erwachsene Arbeitnehmende darf sie einmal in der Woche bis auf acht Stunden verkürzt werden, sofern der Zweiwochenschnitt von elf Stunden eingehalten wird.

Die wöchentliche Freizeit (bzw. Ruhezeit) errechnet sich einfach wie folgt: Anzahl Stunden pro Woche (7x24h=168h) abzüglich der vereinbarten Wochenarbeitszeit (z.B. 42h) bzw. maximal der Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50h. Davon müssen – wie oben gesagt – pro Tag jeweils mindestens 11h am Stück gewährt werden.

Gleichzeitig gilt das grundsätzliche Nacharbeitsverbot (Artikel 16ff. Arbeitsgesetz) und das grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit (Artikel 18ff. Arbeitsgesetz).

Weiter muss der Arbeitgeber jede Woche mindestens einen ganzen Tag arbeitsfrei gewähren, in der Regel den Sonntag (Artikel 329 Absatz 1 Obligationenrecht). Ausnahmen davon sieht das Gesetz vor.

Gelten Arztbesuche als Arbeits- oder Freizeit?

JEIN! Es sind nämlich zwei Konstellationen zu unterscheiden.

Erstens…

  • Ist der Arztbesuch nicht planbar und/oder kann er nicht ausserhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden, weil der Arbeitnehmende beispielsweise auf einmal starke Zahnschmerzen bekommt, so muss der Arbeitgeber bezahlte Arbeitszeit für den Arztbesuch gewähren.

Zweitens…

  • Ist der Arztbesuch weder dringlich, und könnte er auch ausserhalb der Arbeitszeit geplant werden, so gilt er als nicht bezahlte Freizeit.

Diese Auslegung haben die Gerichte auf Basis von Artikel 329 Obligationenrecht Absatz 3 vorgenommen.

Selbstverständlich können der Arbeitsvertrag oder ein geltender Gesamtarbeitsvertrag auch vorsehen, dass z.B. Arztkonsultationen während der Arbeitszeit immer als bezahlte Arbeitszeiten gelten. Nicht zuletzt deswegen, weil die Arztpraxen meist auch nur während der üblichen Arbeitszeiten geöffnet sind. Mit der vielerorts praktizierten gleitenden Arbeitszeit hat sich dieses Problem in der Praxis allerdings massiv reduziert.

Rückblick Teil 15

Ende September 2021 haben wir hierzu bereits Teil 15 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 15):

  • Dürfen bei Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit weitere Lohnzuschläge vereinbart werden?
  • Sind Feiertage den Sonntagen gleichgestellt?
  • Welche eidgenössische Feiertage gibt es?
  • Welche kantonalen Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt?
  • Was sind «Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen»?
  • Was sind «kantonal nicht anerkannte religiöse Feiertage»?

Rückblick Teil 14

Ende August 2021 haben wir hierzu bereits Teil 14 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 14):

  • Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Pikettdienst zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Nachtarbeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Sonntagsarbeit zu entrichten?

Rückblick Teil 13

Mitte August 2021 haben wir hierzu bereits Teil 13 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 13):

  • Was bedeutet Ruhezeit?
  • Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?
  • Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
  • Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?
  • Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Rückblick Teil 12

Ende Juni 2021 haben wir hierzu bereits Teil 12 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12):

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Rückblick Teil 11

Mitte Juni 2021 haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai 2021 haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April 2021 haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März 2021 haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März 2021 haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar 2021 haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember 2020 haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember 2020 haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November 2020 haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November 2020 haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober 2020 haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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