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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Gelten Arztbesuche als Arbeits- oder Freizeit?

JEIN! Es sind nämlich zwei Konstellationen zu unterscheiden.

Erstens…

  • Ist der Arztbesuch nicht planbar und/oder kann er nicht ausserhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden, weil der Arbeitnehmende beispielsweise auf einmal starke Zahnschmerzen bekommt, so muss der Arbeitgeber bezahlte Arbeitszeit für den Arztbesuch gewähren.

Zweitens…

  • Ist der Arztbesuch weder dringlich, und könnte er auch ausserhalb der Arbeitszeit geplant werden, so gilt er als nicht bezahlte Freizeit.

Diese Auslegung haben die Gerichte auf Basis von Artikel 329 Obligationenrecht Absatz 3 vorgenommen.

Selbstverständlich können der Arbeitsvertrag oder ein geltender Gesamtarbeitsvertrag auch vorsehen, dass z.B. Arztkonsultationen während der Arbeitszeit immer als bezahlte Arbeitszeiten gelten. Nicht zuletzt deswegen, weil die Arztpraxen meist auch nur während der üblichen Arbeitszeiten geöffnet sind. Mit der vielerorts praktizierten gleitenden Arbeitszeit hat sich dieses Problem in der Praxis allerdings massiv reduziert.


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