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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?

Abgesehen von den Pausen, welche während der täglichen Arbeit einzuhalten sind, muss den Arbeitnehmenden zwischen den Arbeitseinsätzen von einem zum anderen Tag eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden (Artikel 15a Absatz 1 Arbeitsgesetz).

Einmal pro Woche darf die tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden (Artikel 15a Absatz 2 Arbeitsgesetz). Innert zwei Wochen muss aber der Durchschnitt der täglichen Ruhezeiten 11 Stunden betragen. Artikel 19 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz regelt zusätzlich noch einige Spezialfälle.

Da die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 bzw. 50 Stunden beträgt (Artikel 9 Absatz 1 Arbeitsgesetz) und gleichzeitig ein Nachtarbeitsverbot (Artikel 16 Arbeitsgesetz) und ein Sonntagsarbeitsverbot (Artikel 18 Arbeitsgesetz) gelten, spielt sich die Arbeit daher in aller Regel von Montag bis und mit Samstag ab. Als tägliche Ruhezeiten gelten somit die Nächte zwischen diesen Tagen.


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