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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Was bedeutet Ruhezeit?

Das Arbeitsgesetz (ArbG) unterscheidet zwischen Arbeitszeit (Artikel 9ff.) und Ruhezeit (Artikel 15ff.).

Als Arbeitszeit gilt diejenige Zeit, in welcher der Arbeitnehmende arbeitet, oder sich mindestens für seine Arbeit jederzeit zur Verfügung halten muss (Artikel 13 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Der Arbeitnehmende steht also während der Arbeitszeit zur Verfügung des Arbeitgebers.

Wohingegen als Ruhezeit diejenige Zeit gilt, in welcher der Arbeitnehmende nicht arbeitet und sich von der Arbeit erholen soll. Bei der Ruhezeit wird zusätzlich in «Nicht- Arbeitszeit» während der Arbeit – die Pausen – und in «Nicht-Arbeitszeit» zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen – die tägliche Ruhezeit – unterschieden.

Da es sich beim Arbeitsgesetz primär um ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden handelt, spielt die Ruhezeit (also Pausen und sonstige Ruhezeiten) zur Erholung von der Arbeit eine grosse Rolle und ist somit auch einschlägig geregelt. Diese Vorschriften gelten nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmenden, welche ebenfalls verpflichtet sind, die Ruhezeiten einzuhalten.

So bestimmt Artikel 22 Arbeitsgesetz ausdrücklich, dass Ruhezeiten nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen – auch wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden wäre – kompensiert werden dürfen. 


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