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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?

Das Arbeitsgesetz definiert die Arbeitszeiten wie folgt:

  • Es gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden.
  • Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Nacharbeit.
  • Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Sonntagsarbeit (dazu zählen auch die gesetzlichen Feiertage).

Aus dieser Definition folgt somit, dass an einem Tag in der Woche nicht gearbeitet werden muss. Diesen Tag bezeichnet man als Ruhetag.

In aller Regel gilt der Sonntag als Ruhetag (Artikel 21 Absatz 1 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Mittlerweile ist bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden Usus, dass auch an einem Samstag nicht gearbeitet wird.

Muss eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, so hat sie bzw. er Anspruch auf einen anderen Ruhetag, den sogenannten Ersatzruhetag.


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