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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?

Das Gesetz unterscheidet in Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArbG) zwischen dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit und zwischen vorübergehender Nachtarbeit.

Regelmässig ist sie beispielsweise für Angestellte im Gesundheitswesen in Spitälern und Heimen, bei Transport- und Logistikunternehmen und vielen anderen Branchen auch.

Vorübergehend wäre sie beispielsweise für eine IT-Dienstleistungsfirma, welche bei einem Kunden während einiger Nächte eine neue Infrastruktur und Software installieren und in Betrieb nehmen muss, weil der Tagesbetrieb davon nicht gestört werden darf und die Abende dafür zu kurz sind.

Welche Besonderheiten gelten weiter:

  • Regelmässige Nachtarbeit muss vom SECO (einer Bundesbehörde) bewilligt werden, vorübergehende Nachtarbeit von einer kantonalen Behörde (im Aargau z.B. von der Industrie- und Gewerbeaufsicht IGA).
  • Bei vorübergehender Nachtarbeit ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu bezahlen.
  • Bei regelmässiger Nachtarbeit haben die Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Kompensation von 10 Prozent der Zeit, während der sie Nachtarbeit geleistet haben. Arbeitet also jemand beispielsweise in einem Jahr 400 Stunden in der Nacht (also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr), so hat er Anspruch auf zusätzliche freie Zeit von 40 Stunden und somit einer zusätzlichen Ferienwoche.
  • Arbeitnehmer dürfen nicht zur Nachtarbeit gezwungen werden. Sie müssen also damit einverstanden sein. Das ist vor allem bei vorübergehender Nachtarbeit relevant. In Branchen mit regelmässiger Nachtarbeit wissen die Mitarbeitenden sowieso, dass sie auch in der Nacht arbeiten müssen. Wenn sie das nicht wollen, dann dürften sie sich gar nicht erst um eine Stelle bewerben.

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