Das Gesetz unterscheidet in Artikel 17 Arbeitsgesetz (ArbG) zwischen dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit und zwischen vorübergehender Nachtarbeit.
Regelmässig ist sie beispielsweise für Angestellte im Gesundheitswesen in Spitälern und Heimen, bei Transport- und Logistikunternehmen und vielen anderen Branchen auch.
Vorübergehend wäre sie beispielsweise für eine IT-Dienstleistungsfirma, welche bei einem Kunden während einiger Nächte eine neue Infrastruktur und Software installieren und in Betrieb nehmen muss, weil der Tagesbetrieb davon nicht gestört werden darf und die Abende dafür zu kurz sind.
Welche Besonderheiten gelten weiter: