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Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?

Die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden darf für erwachsene Arbeitnehmende (d.h. mindestens 18 Jahre alt) einmal pro Woche auf höchstens 8 Stunden reduziert werden (Artikel 15a Absatz 2 Arbeitsgesetz).

In einer Zweiwochenbetrachtung muss aber die tägliche Ruhezeit im Durchschnitt auch dann 11 Stunden betragen. Praktisch heisst dies, dass in Kompensation einer einmaligen oder zweimaligen Verkürzung von 11 auf 8 Stunden die fehlenden 3 bzw. 6 Stunden Ruhezeit an anderen Tagen nachgeholt werden müssen. 


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