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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Können Überstunden verfallen?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Überstunden «verfallen» grundsätzlich nicht. D.h., wurden sie ordnungsgemäss geleistet, so besteht der Anspruch auf Ausgleich (in Freizeit bzw. in Lohnzuschlag) ohne zeitliche Einschränkung.

Allerdings gilt auch:

  • Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (und das sind auch Ansprüche auf Kompensation von Überstundenarbeit) verjähren nach 5 Jahren (Artikel 128 Absatz 3 Obligationenrecht). Bezahlt jedoch ein Arbeitgeber freiwillig einen Lohnzuschlag für Überstunden, die älter als 5 Jahre waren, so kann er die Zahlung nicht zurückfordern. Sie wurde rechtsgültig gleistet, da Ansprüche auf Überstunden nicht verfallen, sondern bloss verjähren.
  • Verlässt ein Mitarbeitender seine Firma und «vergisst» die Einforderung seiner aufgelaufenen Überstunden, so wird davon ausgegangen, dass er darauf verzichtet – was erlaubt ist.

Zusammengefasst: Überstundenansprüche verfallen nicht, ihre Forderung verjährt aber nach 5 Jahren. Beim Austritt aus der Firma darf der Mitarbeitende gültig auf Überstunden verzichten.


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