Wird die normale Arbeit für kurze Zeit ausgesetzt, so darf der Arbeitgeber innert einer angemessenen Frist einen Ausgleich in Arbeit derselben Länge verlangen. Wir sprechen dann von Ausgleichsarbeit. Im Prinzip handelt es sich also um ein Nachholen verpasster Arbeitszeit oder um «Nachsitzen».
Dabei gilt es zu beachten:
Typisches Beispiel: Ein Mitarbeitender verlässt seinen Arbeitsplatz für 3 Stunden, um einer privaten Verpflichtung nachzukommen. Seine Abwesenheit lässt sich nicht über die gleitende Arbeitszeit regeln und er nimmt dafür auch keine Ferien. Drei Wochen später arbeitet er in der fraglichen Woche statt der vertraglich vereinbarten 40 Stunden 43 Stunden, ohne dass daraus Überstundenarbeit entstehen würde.