Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen (Artikel 321c Obligationenrecht).
Gelten in Ihrem Unternehmen also beispielsweise 40 Stunden pro Woche bei 100% Pensum als vertragliche Arbeitszeit, so zählen die Stunden über 40 bis zur Überzeitgrenze von 45 Stunden (also max. 5 Stunden) als Überstunden.
Als Massstab gilt somit die von den Parteien (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber) im Arbeitsvertrag festlegte Soll-Arbeitszeit.