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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 21

Simon Grenacher
Mittwoch, 15. Dezember 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 21.

  • Was bedeutet Ausgleichsarbeit?
  • Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Jugendliche?
  • Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Schwangere und stillende Mütter?
  • Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Arbeitnehmer mit Familienpflichten?
  • Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Arbeitnehmer, welche eine höhere leitende Tätigkeit ausüben?

Was bedeutet Ausgleichsarbeit?

Wird die normale Arbeit für kurze Zeit ausgesetzt, so darf der Arbeitgeber innert einer angemessenen Frist einen Ausgleich in Arbeit derselben Länge verlangen. Wir sprechen dann von Ausgleichsarbeit. Im Prinzip handelt es sich also um ein Nachholen verpasster Arbeitszeit oder um «Nachsitzen».

Dabei gilt es zu beachten:

  • Die Ausgleichsarbeit darf zur Zeit ihres Nachholens auch über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen, ohne dadurch als Überstundenarbeit zu gelten.
  • Die Ausgleichsarbeit muss in der Zeiterfassung protokolliert werden und als solche ersichtlich sein.

Typisches Beispiel: Ein Mitarbeitender verlässt seinen Arbeitsplatz für 3 Stunden, um einer privaten Verpflichtung nachzukommen. Seine Abwesenheit lässt sich nicht über die gleitende Arbeitszeit regeln und er nimmt dafür auch keine Ferien. Drei Wochen später arbeitet er in der fraglichen Woche statt der vertraglich vereinbarten 40 Stunden 43 Stunden, ohne dass daraus Überstundenarbeit entstehen würde.

Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Jugendliche?

Besonderheiten für jugendliche Arbeitnehmende finden sich im Schweizer Arbeitsrecht sowohl im Obligationenrecht (OR) wie auch im Arbeitsgesetz (ArbG). Wobei der Begriff «jugendlich» im OR und im ArbG unterschiedlich gehandhabt wird.

Arbeitsvertragsrecht im Obligationenrecht:

  • OR 329a Abs.1: Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlte Ferien.
  • OR 329e: Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr haben Anspruch auf unbezahlten Jugendurlaub von einer Woche für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit (z.B. beim J+S, der Pfadi etc.).
  • OR 344ff. Lehrvertrag: Auch wenn der Lehrvertrag keine Altersgrenze nach oben kennt, so findet er in der Praxis zum überwiegenden Teil Anwendung bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren. Beim Lehrvertag handelt es sich grundsätzlich auch um einen Arbeitsvertrag, er definiert aber zusätzliche Regeln. So bedarf ein Lehrvertrag z.B. zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.

Arbeitsgesetz ArbG: Das Arbeitsgesetz, welches dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden dient, definiert in Artikel 29 Absatz 1 Jugendliche als «Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr». Für sie gelten besondere und zusätzliche Regeln:

  • ArbG 30 Mindestalter: Vor dem vollendeten 15. Altersjahr dürfen Jugendliche – mit wenigen Ausnahmen – gar nicht beschäftigt werden.
  • ArbG 31 Arbeits- und Ruhezeiten: Es gelten eine Reihe von Zusatzbestimmungen hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten. So dürfen Jugendliche beispielsweise bis zum vollendeten 16. Altersjahr nicht für Überzeitarbeit eingesetzt werden.
  • ArbG 32: Der Arbeitgeber hat gegenüber Jugendlichen besondere Fürsorgepflichten.

Achtung: Jugendliche Arbeitnehmende, welche z.B. von 16 bis 19 ihre Lehre absolvieren, schliessen mit ihren Lehrmeistern einen Lehrvertrag gemäss OR 344ff., zusätzlich gelten für sie die besonderen Regeln des Arbeitsgesetzes gemäss ArbG 29ff.

Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Schwangere und stillende Mütter?

Besonderheiten für Schwangere und stillende Mütter finden sich im Schweizer Arbeitsrecht sowohl im Obligationenrecht (OR) wie auch im Arbeitsgesetz (ArbG).

Arbeitsvertragsrecht im Obligationenrecht:

  • OR 329f: Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen nach der Geburt.
  • OR 336c Absatz 1 lit. c: Der Arbeitgeber darf während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Wir sprechen hier von einer «Kündigung zur Unzeit».

Arbeitsgesetz ArbG: Für schwangere Frauen und stillende Mütter sieht das ArbG in Artikel 35ff. einige Zusatzregeln vor.

  • ArbG 35 Gesundheitsschutz bei Mutterschaft: Der Arbeitgeber hat schwangere Frauen und stillende Mütter so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Ist dies nicht möglich, so haben sie dennoch Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes.
  • ArbG 35a Beschäftigung bei Mutterschaft: Schwangere und stillende Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden, sie dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben und stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben. Weiter dürfen schwangere Frauen ab der 8. Schwangerschaftswoche zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht mehr arbeiten.
  • ArbG 35b Ersatzarbeit und Lohnfortzahlung bei Mutterschaft: Diese Bestimmung regelt die Details für die Ersatzarbeit für Nachtarbeit von Schwangeren (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr).

Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Arbeitnehmer mit Familienpflichten?

Artikel 36 Arbeitsgesetz definiert: «Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen.»

Es gelten die folgenden Zusatzbestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten:

  • Arbeitnehmer mit Familienpflichten dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden.
  • Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren.
  • Betreuungsurlaub: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmenden mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu gewähren; der Urlaub ist auf die für die Betreuung erforderliche Dauer begrenzt, beträgt jedoch höchstens drei Tage pro Ereignis. Der Betreuungsurlaub beträgt höchstens zehn Tage pro Jahr, bei Kindern gilt diese Obergrenze nicht.

Welche Besonderheiten im Arbeitsrecht gelten für Arbeitnehmer, welche eine höhere leitende Tätigkeit ausüben?

Das Arbeitsgesetz von 1964 (ArbG) dient dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden, welche auf die Gestaltung ihrer Arbeitsplätze und ihrer Arbeitsbedingungen wenig bis keinen Einfluss haben.

Mit der Konsequenz, dass Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt sind (Artikel 3 lit. d ArbG). Das heisst, für sie gilt das Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht:

Was sind nun aber Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben? Artikel 9 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz definiert dazu:

«Eine höhere leitende Tätigkeit übt aus, wer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.»

In der Praxis gilt dies sicher für die Betriebsinhaber selbst (auch, wenn sie formal angestellt sind), aber auch für angestellte Top-Manager wie einen CEO, einen CFO, welche jedoch im Handelsregister über eine entsprechende Unterschriftsregelung verfügen müssen.

Da also für die Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben das Arbeitsgesetz nicht gilt, gelten für sie auch keine Arbeits- und Ruhezeiten, keine Pflicht zur Protokollierung ihrer Arbeitszeit und auch kein Nacharbeits- oder Sonntagsarbeitsverbot.

Rückblick Teil 20

Anfang Dezember 2021 haben wir hierzu bereits Teil 20 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 20):

  • Was ist Teilzeitarbeit?
  • Darf ein Arbeitnehmer in mehreren Teilzeitstellen arbeiten?
  • Müssen in einer Teilzeitstelle auch Überstunden geleistet werden?
  • Welche Ferienansprüche hat ein Mitarbeitender in Teilzeit?
  • Dürfen Teilzeitangestellte während der Arbeitszeit zum Arzt?

Rückblick Teil 19

Ende November 2021 haben wir hierzu bereits Teil 19 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 19):

  • Welcher Ferienanspruch besteht bei Eintritt oder Austritt während des Kalenderjahres?
  • Was geschieht mit Restferien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
  • Gilt eine Freistellung als Ferien?
  • Was gilt hinsichtlich Ferien bei einer fristlosen Entlassung bzw. Kündigung?
  • Wie berechnet sich die Ferienentschädigung bei Austritt?

Rückblick Teil 18

Mitte November 2021 haben wir hierzu bereits Teil 18 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 18):

  • Können Feriensaldi auf das nächste Jahr übertragen werden?
  • Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn er mit der Ferienplanung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist?
  • Können Ferienansprüche verjähren?
  • Müssen Lohnzulagen auch während der Ferien bezahlt werden?
  • Dürfen Ferien mit einer Sonderzahlung abgegolten werden?

Rückblick Teil 17

Anfang November 2021 haben wir hierzu bereits Teil 17 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 17):

  • Welches ist der Mindestferienanspruch des Arbeitnehmenden?
  • Was gilt, wenn der Mitarbeitende vor bzw. während der Ferien krank wird oder verunfallt?
  • Was gilt, wenn Feiertage in die Ferienzeit fallen?
  • Wann darf der Arbeitgeber Ferien kürzen?
  • Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien des Arbeitnehmenden?

Rückblick Teil 16

Im Oktober 2021 haben wir hierzu bereits Teil 16 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 16):

  • Wie definiert das Gesetz die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit und Ferien?
  • Besteht ein Anspruch auf Freizeit aus besonderem Anlass?
  • Ist bei Freizeit aus besonderem Anlass Lohn geschuldet?
  • Wie ist die tägliche, bzw. wöchentliche Freizeit definiert?
  • Gelten Arztbesuche als Arbeits- oder Freizeit?

Rückblick Teil 15

Ende September 2021 haben wir hierzu bereits Teil 15 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 15):

  • Dürfen bei Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit weitere Lohnzuschläge vereinbart werden?
  • Sind Feiertage den Sonntagen gleichgestellt?
  • Welche eidgenössische Feiertage gibt es?
  • Welche kantonalen Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt?
  • Was sind «Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen»?
  • Was sind «kantonal nicht anerkannte religiöse Feiertage»?

Rückblick Teil 14

Ende August 2021 haben wir hierzu bereits Teil 14 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 14):

  • Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Pikettdienst zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Nachtarbeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Sonntagsarbeit zu entrichten?

Rückblick Teil 13

Mitte August 2021 haben wir hierzu bereits Teil 13 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 13):

  • Was bedeutet Ruhezeit?
  • Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?
  • Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
  • Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?
  • Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Rückblick Teil 12

Ende Juni 2021 haben wir hierzu bereits Teil 12 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12):

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Rückblick Teil 11

Mitte Juni 2021 haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai 2021 haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April 2021 haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März 2021 haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März 2021 haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar 2021 haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember 2020 haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember 2020 haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November 2020 haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November 2020 haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober 2020 haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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